Anwaltskanzlei Orth

Ihr Rechtsanwalt in Oldenburg

1. Die Mandatserteilung

Wenn Sie mir ein Mandat anbieten und ich den Auftrag annehme, kommt ein Dienstvertrag mit dem Gegenstand einer Geschäftsbesorgung zustande. Ich berate Sie bzgl. der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Vorgehensweise. Das Mandat wird mit der Unterzeichnung der Vollmacht oder Honorarvereinbarung begründet.


2. Das Honorar

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Die Gebühren richten sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert oder (insbesondere in Straf- und Bußgeldsachen) nach Rahmengebühren. Daneben haben Sie die Möglichkeit, mit mir eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen.


3. Beratungs- u. Prozesskostenhilfe

Ich weise ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hin. Diesbezüglich berate ich Sie gerne.

Beratungshilfeantrag
agI1(4).pdf (634.57KB)
Beratungshilfeantrag
agI1(4).pdf (634.57KB)
Prozesskostenhilfeantrag
zp1a(1).pdf (1.69MB)
Prozesskostenhilfeantrag
zp1a(1).pdf (1.69MB)


4. Zusammenarbeit

Eine wirksame und interessengerechte Vertretung setzt voraus, dass Sie mich rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Gesichtspunkte des Falles unterrichten. Dafür benötige ich vollständige Unterlagen bzw. Kopien der relevanten Schriftstücke. Die Originalunterlagen erhalten Sie bei Abschluss des  Mandats zurück. Während des Mandats erhalten Sie den Schriftverkehr in Durchschrift oder Kopie, so dass Sie über den Fortgang des Verfahrens stets unterrichtet sind.


5. Bürozeiten

Meine Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag von 09.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 - 13.00 Uhr geöffnet. Sie können Nachrichten und Unterlagen beim Sekretariat hinterlassen.


6. Besprechungstermine

Besprechungstermine können nach vorheriger telefonischer Anmeldung zeitnah wahrgenommen werden. Termine können auch abends oder samstags vereinbart werden.

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